Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 06.03.1989 | LG München I, 05.07.1988

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.03.1989 - 2 U 101/88   

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https://dejure.org/1989,10079
OLG Celle, 06.03.1989 - 2 U 101/88 (https://dejure.org/1989,10079)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.1989 - 2 U 101/88 (https://dejure.org/1989,10079)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 1989 - 2 U 101/88 (https://dejure.org/1989,10079)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 647
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).
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   OLG Koblenz, 06.03.1989 - 4 W 165/89   

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https://dejure.org/1989,17364
OLG Koblenz, 06.03.1989 - 4 W 165/89 (https://dejure.org/1989,17364)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.1989 - 4 W 165/89 (https://dejure.org/1989,17364)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 1989 - 4 W 165/89 (https://dejure.org/1989,17364)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Eine vermittelnde Auffassung (OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1968, 60, 61; MDR 1989, 647) geht schließlich davon aus, dass § 43 ZPO der Geltendmachung des Ablehnungsgrundes aus einem anderen Verfahren nur dann entgegenstehe, wenn zwischen den Verfahren ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht oder die Partei in Kenntnis des Ablehnungsgrundes aus einem anderen Verfahren sich in diesem Rechtsstreit in eine Verhandlung eingelassen oder Sachanträge gestellt hat.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).

    bb) Die Vorschrift bezweckt, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr u.a. die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (OLG Koblenz MDR 1986, 60; 89, 647; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571; Schneider, MDR 1977, 441).

  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Ein solches Verhalten will § 43 ZPO jedoch gerade verhindern (ausführlich hierzu BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 193/05, juris-Rn. 12 ff. = NJW 2006, 2776; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.1989 - 4 W 165/89 = MDR 1989, 647).
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Rechtsprechung
   LG München I, 05.07.1988 - 21 O 10627/86   

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https://dejure.org/1988,6946
LG München I, 05.07.1988 - 21 O 10627/86 (https://dejure.org/1988,6946)
LG München I, Entscheidung vom 05.07.1988 - 21 O 10627/86 (https://dejure.org/1988,6946)
LG München I, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - 21 O 10627/86 (https://dejure.org/1988,6946)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 647
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 4 Sa 1785/96

    Beschwerdewert: Beschwer bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Ist ein Teilurteil ergangen und wird hernach die Hauptsache im verbliebenen Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, dann wird nur noch über die Kosten entschieden, und zwar - unabhängig davon, ob die Entscheidung nach mündlicher oder ohne mündliche Verhandlung getroffen wird - gemäß § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO stets (]) durch Beschluß (LG München I vom 05.07.1988, MDR 1989, 647; OLG Karlsruhe vom 28.10.1993, JurBüro 1994, 678; AK- ZPO -Röhl, § 91a ZPO Rdn. 26; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, § 91a ZPO Rdn. 147; MüKo- ZPO -Lindacher, § 91a ZPO Rdn. 56; a.A. Stein/Jonas/Bork, § 91a ZPO Rdn. 31, die in Fn. 108 der erstzitierten Entscheidung ausdrücklich widersprechen).
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